Einkommensteuer/Abzugsverbot für Gewerbesteuer verfassungsgemäß

Mit Urteil vom 10.9.2015, Az. IV R 8/13 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das ab dem Jahr 2008 geltende Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gemäß § 4 Abs. 5b EStG verfassungsgemäß ist.

Die Richter konnten durch die Anhebung der verrechenbaren Gewerbesteuer keinen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und den grundrechtlich garantierten Gleicheitssatz erkennen.

Hierdurch werden Einzelunternehmer und Personengesellschaften häufig vollständig von der Gewerbesteuer entlastet.

Zu der gleichen Entscheidung kam der Bundesfinanzhof bereits mit seinem Urteil I R 21/12, in welchem über die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer entschieden wurde.

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