Mit der richtigen Beratung
Schäden vermeiden.

Mit dem zivilrechtlichen Steuerberaterschadensersatzanspruch finanzielle Nachteile ausgleichen.

Der zivilrechtliche Haftungsanspruch gegen Steuerberater ist immer dann einschlägig, wenn ihr betreuender Steuerberater einen Beratungsfehler begangen hat und es dadurch bei Ihnen zu einem finanziellen Schaden gekommen ist. Die Rechtsprechung ist hier sehr zu Gunsten des Mandanten ausgerichtet. Praktisch jeder Beratungsfehler ist durch den Steuerberater zu vertreten. Liegt in solcher Fehler vor, ist nun die Frage, wie man diesen zivilrechtlich geltend macht. Wir helfen Ihnen bei der juristischen Aufarbeitung und machen notfalls den eingetretenen Schaden zivilrechtlich geltend. 

Unsere Kanzlei hat diverse Haftungsverfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht und für viele Mandanten finanzielle Nachteile ausgleichen können.

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