Seien sie auf der sicheren Seite.
Mit uns haben sie ihre
Bargeschäfte im Blick.

In einer Vielzahl von Betrieben werden Waren oder Speisen per Barzahlung verkauft. Alle diese Betriebe haben ein großes Problem:

Sie müssen alle ihre Verkäufe rechtssicher dokumentieren und dabei die steuerlichen Aufzeichnungspflichten erfüllen. Kommt es bei einer Prüfung durch die Finanzverwaltung zu einer Aufdeckung von Fehlern oder Unstimmigkeiten in den Aufzeichnungen der Kassenführung, so drohen erhebliche Steuernachzahlungen bis hin zur Einleitung von Steuerstrafverfahren. Von Seiten der Finanzverwaltung gibt es umfangreiche Schreiben, in welchen die Anforderungen an Registrierkassen und die bestehenden Aufzeichnungspflichten alle dokumentiert sind. Zusätzlich gibt es von Seiten der Rechtsprechung einige Urteile, die ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen konkretisieren. Seit Ende Dezember 2016 gibt es zusätzlich noch ein neues Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Die damit verbundenen weitreichenden Änderungen gelten teils sofort, teils erst zum 01.01.2018 bzw. zum 01.01.2020. Zur Vermeidung solcher Rechtsfolgen ist es unerlässlich, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu kennen und rechtssicher anwenden zu können.

Gerne überprüfen wir gemeinsam ihr Unternehmen auf Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen.

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  • RAe/StB Mader & Mader
  • Salinstr. 10
  • 83022 Rosenheim

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