Ihr vertrauensvoller Partner
im Erbrecht und der Zukunftsplanung,
kompetent, persönlichund individuell

Das Erbrecht bildet den zweiten Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei.

Ganz bewusst legen wir hier großen Wert auf persönliche und indviduelle Beratung, da gerade das Thema Erben und Vererben von großem Vertrauen in unsere Dienstleistung geprägt ist. Unseren Mandanten bieten wir indviduelle Lösungen bei der Nachfolgeplanung und helfen bei Erbauseinandersetzungen durch außergerichtliche und gerichtliche Interessensvertretung. Bei der Nachfolgeplanung haben wir immer die steuerliche Belastung im Blick. Natürlich erledigen wir auch sämtliche Nachlaßangelegenheiten und erstellen die notwendigen Steuererklärungen.

Eine Vielzahl von Mandanten vertraut auf die langjährigen Erfahrungen unserer Rechtsanwälte im Bereich des Erbrechts.

Testamente und Erbverträge

Mitwirkung und Beratung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen unter besonderer Berücksichtigung steuerrechtlicher Gesichtspunkte.

Vorweggenommene Erbfolge

Hilfeleistung bei Übertragung von Firmen- und Privatvermögen zu Lebzeiten auf die nächste Generation nach verschiedenen Modellen.

Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung

Nachlassverteilung unter Berücksichtigung gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge und Übernahme von Testamentsvollstreckungen.

Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

Erstellung der Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen unter besonderer Berücksichtigung des materiellen Steuerrechts.

Testamentsvollstreckung

Sie suchen eine Möglichkeit, ihren Nachlass gezielt und gerecht aufzuteilen, den Familienfrieden zu erhalten und ihr Vermögen zu schützen?

Dann empfehlen wir Ihnen die Testamentsvollstreckung.

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Sie möchten innerhalb der Europäischen Union nach dem Erbrecht eines einzelnen Staates vererben oder haben einen ausländischen Wohnsitz, für welchen sie nicht die Staatsbürgerschaft besitzen?


Dann zeigen wir Ihnen, wie die ab dem Jahr 2015 geltende EU-Erbrechtsverordnung funktioniert.

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Internationales Erbrecht / EU-Erbrechtsverordnung
Vorweggenommene Erbfolge

Sie spielen mit dem Gedanken, ihr Vermögen zu Lebzeiten auf Angehörige oder den Ehegatten zu übertragen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Erbschaftsteuerersparnis?

Dann haben wir die richtigen Gestaltungsempfehlungen für sie.

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Sie überlegen, auf die Erstellung eines Testaments zu verzichten und im Todesfall die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen zu lassen?

Wir zeigen Ihnen, wie die gesetzlichen Regelungen aussehen und warum sie auf jeden Fall ein Testament erstellen sollten.

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Gesetzliche Erbfolge
Unternehmensnachfolge

Sie sind Unternehmer und möchten zu Lebzeiten ihr Unternehmen auf die nachfolgende Generation übertragen oder Kinder am Unternehmen beteiligen?

Wir zeigen Ihnen die rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten.

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Sie möchten einen erbberechtigten Angehörigen enterben bzw. diesem nur den Pflichtteil zukommen lassen?

Wir zeigen Ihnen, wann der Pflichtteilsanspruch greift, wie er berechnet wird und wann mit einem Pflichtteilsergänzungsanspruch gerechnet werden muss.

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Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch
7 Fragen und Antworten zum Thema Erben und Vererben

Beim Thema Erben und Vererben gibt es eine Vielzahl von unzutreff enden Rechtsansichten. Wir haben Ihnen 7 typische Fragen beantwortet

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  • Salinstr. 10
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