Einkommensteuer/Verfassungsbeschwerden gegen Alterseinkünftegesetz erfolglos

Mit Beschlüssen vom 29.9. und 30.9.2015 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz, insbesondere §§ 10, 22 EStG, nicht zur Entscheidung angenommen.

Seit dem Jahr 2005 gilt das sogenannte Alterseinkünftegesetz, wonach Rentenbezüge gleitend der Vollbesteuerung unterworfen werden. Gleichzeitig werden die abzugsfähigen Sonderausgaben ebenfalls schrittweise bis zum Vollabzug angehoben.

Insbesondere war fraglich, wie Rentenbezüge zu besteuern sind, die auf Vorsorgeaufwendungen beruhen, für die noch die alte Regelung vor 2005 galt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte nun entschieden, dass gegen die nun geltenden gesetzlichen Regelungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

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