Rechtsberatung für ihr Unternehmen.

Einzelunternehmer

Einfachste Art der Unternehmensgründung ist der Einzelunternehmer. Vorteil dieser Rechtsform ist die einfache Gründung und die geringen laufenden Kosten für die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Pflichten. Nachteil ist die unbeschränkte persönliche Haftung für Verbindlichkeiten.

BGB-Gesellschaft

Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts liegt immer dann vor, wenn sich mehrere Personen zum Betrieb eines Unternehmens zusammenschließen. Vor- und Nachteile dieser Rechtsform entsprechen im Wesentlichen denen des Einzelunternehmers.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Der Hauptgrund für die Entscheidung, eine GmbH zu gründen, liegt in der begrenzten Haftung in das Gesellschaftsvermögen. Nachteil der GmbH sind die höheren laufenden Kosten zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Verpflichtungen.

Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft hat im Vergleich zur GmbH den Vorteil, dass diese mit einem Stammkapital von weniger als 25.000 € gegründet werden kann. Vor- und Nachteile ergeben sich wie bei der GmbH.

GmbH & Co KG

Die GmbH & Co KG kombiniert die Vorteile einer Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft. Sie eignet sich insbesondere für die Aufnahme weiterer Gesellschafter zur Firmenbeteiligung. Nachteilig sind die höheren Verwaltungskosten im Vergleich zur GmbH.

Adresse

  • RAe/StB Mader & Mader
  • Salinstr. 10
  • 83022 Rosenheim

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